Einzigartiger Rundumschutz: FIRMENPROTECT Sach

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VHV FIRMENPROTECT Sach: Diese VHV Versicherung ist ein Muss für Ihre Gewerbekunden. Warum? Unser Top-Produkt bietet mit dem einzigartigen Dreifachschutz die perfekte Absicherung – und das zu unschlagbaren Konditionen. Alle Vorteile des Produktes finden Sie hier, kurz und kompakt.

Mehr Schutz geht nicht! Mit der VHV FIRMENPROTECT Sach sind Ihre Kunden optimal abgesichert. Der Alleskönner der VHV überzeugt mit einem Top-Preis-Leistungsverhältnis. Und: Mit dem 3-in-1-Schutz machen wir den Unterschied und heben uns deutlich von anderen Anbietern auf dem Markt ab.

Verbesserte Wiederherstellungsklausel, Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und unsere Goldene Regel: Das bietet nur die VHV!
Maximale Sicherheit: Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit

Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Der Versicherungsnehmer handelt beispielsweise schon dann grob fahrlässig, wenn er die Wasserzufuhr zur Geschirrspülmaschine während der Betriebsferien nicht abstellt und diese das Firmengebäude unter Wasser setzt.

Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit können sich Ihre Kunden auf die VHV verlassen. Denn: Auch wenn klar ist, der Schaden wäre zu vermeiden gewesen, leisten wir und verzichten bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 EUR auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Nur der darüber hinausgehende Betrag wird entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Damit grenzt sich die VHV deutlich vom am Markt üblichen Limit ab!

Unsere Goldene Regel: Garantierte Neuwertentschädigung ohne Wenn und Aber!

Mit der Goldenen Regel der VHV gibt es keine bösen Überraschungen mehr bei der Neuwertentschädigung. Denn dank der Goldenen Regel wird im Rahmen der Inhaltsversicherung die Betriebseinrichtung garantiert zum Neuwert ersetzt.

Am Markt wird die Goldene Regel üblicherweise nicht angewendet!
Viele Versicherer ersetzen den Neuwert nur, wenn der Zeitwert mindestens 40 Prozent des Neuwerts beträgt. Sobald der Zeitwert auf weniger als 40 Prozent des Neuwertes sinkt, wird nur noch der Zeitwert entschädigt, auch wenn eigentlich eine Neuwertentschädigung vereinbart wurde. Der Kunde muss im Ernstfall die Differenz zwischen der Zeitwertentschädigung und dem eigentlich Neuwert aus der eigenen Tasche bezahlen.

Durch die Goldene Regel bei der VHV wird bei ordnungsgemäß instand gehaltener und im Gebrauch befindlicher Betriebseinrichtung immer der Neuwert entschädigt.
Um diesen seltenen Versicherungsschutz zu bekommen, muss der Kunde nur eine Neuwertdeckung abschließen.

Einfach besser: Alle Vorteile der verbesserten Wiederherstellungsklausel

Mit der FIRMENPROTECT Sach bieten Sie Ihren Gewerbekunden den perfekten Schutz. Dank der verbesserten Wiederherstellungsklausel wird in der Gebäudeversicherung der Wiederaufbau garantiert zum Neuwert entschädigt.

Bei Wiederaufbau zum gleichen Betriebszweck wird immer der Neuwert entschädigt.
Ein Gebäude kann bei gleichem Betriebszweck unabhängig von den Maßen neu errichtet werden. Das Gebäude muss nicht den gleichen Verwendungszweck haben, sondern eine dem Betrieb dienende Funktion übernehmen (z.B statt einer Lagerhalle wird eine Produktionsstätte mit integriertem Bürotrakt errichtet).
Der Kunde muss nur eine Versicherung zum Neuwert in angemessener Höhe abschließen, damit die verbesserte Wiederherstellungsklausel greift.

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